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In diesem exportorientierten Markt kommt erschwerend hinzu, den unterschiedlichen und laufend angepassten Richtlinien der Importländer nachzukommen.
In diesem Zusammenhang wurden Änderungen der Schweizerischen Fremd- und Inhaltsstoffverordnung (FIV) per 1. April 2008 wirksam. Dabei wurden neue Grenzwerte für beispielsweise Nitrat, Aflatoxine oder Fumonisine definiert und der EU-Gesetzgebung bzw. deren Verordnungen angepasst. Im Weiteren verabschiedete das Europaparlament eben eine Verordnung, die künftig eine EU-weite Zulassung von Lebensmittelzusatzstoffen vorschreibt.
Babyfood-Hersteller sind gut beraten, wenn sie sich mit der aktuellen Gesetzesentwicklung aufmerksam auseinandersetzen.
Lesen Sie dazu den Beitrag von Sascha Theobald in der Lebensmittel-Technologie, Ausgabe 9/2008.
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Den Artikel in der Lebensmittel-Technologie 9/08 ”Wachstumsmarkt Babyfood” finden Sie hier.
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Sascha Theobald Lebensmittelchemiker Analytik Lebensmittel
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