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Bei tierischen Lebensmitteln wurden die Anforderungen an die Gelatine- herstellung sowie die Anforderungen für die Abfüllung hitzebehandelter Milch – mit Gültigkeit für alle anderen flüssigen Milchprodukte – geändert. Betroffen sind zudem verschiedene getrocknete Säuglings- und Folge- nahrungen sowie Käse.
Änderungen betreffen auch die Angabe der zulässigen Höchstkonzentration für einzelne Wirkstoffe bei Vorratsschutzmitteln oder bei Pflanzenbehandlungsmitteln.
Auf europäischer Ebene sind weitere Anpassungen der Verordnung über Fremd- und Inhaltsstoffe zu erwarten.
Lesen Sie dazu den aktuellen und praxisorientierten Artikel von Susanne Täuber, der auch eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen weiterer Vorordnungen enthält, erschienen in der Lebensmittel-Industrie Nr. 3/4 2009.
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Den Artikel in der Lebensmittel-Industrie 3/4 2009 ”Weitere Neuerungen im schweizerischen Lebensmittelrecht” finden Sie hier.
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Susanne Täuber Diplomchemikerin Leitung Analytik Lebensmittel susanne.taeuber@ufag-laboratorien.ch
UFAG LABORATORIEN AG Kornfeldstrasse 4 CH-6210 Sursee Tel. +41 (0)41 926 83 30 Fax +41 (0)41 926 83 40 info@ufag-laboratorien.ch
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