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e-news April 2009

 

Schweizerisches Lebensmittelrecht: Weitere Neuerungen


Auf Anfang 2006 wurden erste Anpassungen des  schweizerischen Lebensmittelrechtes an das EU-Lebensmittelrecht vorgenommen. Seither wurden im Sinne der Harmonisierung weitere Anpassungen erforderlich. So änderten mehrere Verordnungen auf den 1. Januar 2009 bzw. 5. März 2009. 

Betroffen sind insbesondere die Hygieneverordnung sowie die Verordnung über Fremd- und Inhaltsstoffe bei Lebensmitteln.

   
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Bei tierischen Lebensmitteln wurden die Anforderungen an die Gelatine- herstellung sowie die Anforderungen für die Abfüllung hitzebehandelter Milch – mit Gültigkeit für alle anderen flüssigen Milchprodukte – geändert. Betroffen sind zudem verschiedene getrocknete Säuglings- und Folge- nahrungen sowie Käse.

Änderungen betreffen auch die Angabe der zulässigen Höchstkonzentration für einzelne Wirkstoffe bei Vorratsschutzmitteln oder bei Pflanzenbehandlungsmitteln.

Auf europäischer Ebene sind weitere Anpassungen der Verordnung über Fremd- und Inhaltsstoffe zu erwarten.

Lesen Sie dazu den aktuellen und praxisorientierten Artikel von Susanne Täuber, der auch eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen weiterer Vorordnungen enthält, erschienen in der Lebensmittel-Industrie Nr. 3/4 2009. 


Den Artikel in der Lebensmittel-Industrie 3/4  2009 ”Weitere Neuerungen im schweizerischen Lebensmittelrecht” finden Sie hier.  


Kontakt



Susanne Täuber
Diplomchemikerin
Leitung Analytik Lebensmittel
susanne.taeuber@ufag-laboratorien.ch

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Kornfeldstrasse 4
CH-6210 Sursee
Tel. +41 (0)41 926 83 30
Fax +41 (0)41 926 83 40
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